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Das Erstellen von Aufteilungsplänen erfordert Sachverstand.

Das Erstellen von Aufteilungsplänen ist erforderlich zur Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung, um Wohnungs- oder Teileigentum zu bilden.

Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,

  • eine oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
  • bestimmte Wohnungen in Ihrem Mehrfamilienhaus auf Kinder zu übertragen
    (um z.B. Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden)

Dabei geht es nicht nur darum, die Wohnungen zuzuteilen, sondern auch um die Räume außerhalb der Wohnungen oder Teileinheiten. Hierbei sind viele Regelungen zu beachten, insbesondere bezüglich der gemeinschaftlichen Flächen, der Stellplätze oder eventuelle Sondernutzungsrechte. Alle Nutzungen müssen sinnvoll und eindeutig geregelt werden. Hierbei darf nichts übersehen werden. Auch sind bei späteren Umbauten und Erweiterungen wieder neue Aufteilungspläne notwendig.

Häufig sind Häuser von Familien fehlerhaft oder ungünstig aufgeteilt oder die Pläne entsprechen nicht dem tatsächlichen Bauzustand, was zu Meinungsverschiedenheiten führt. Nur was geschrieben oder gezeichnet ist gilt wirklich. Zudem muss die Tausendstel-Aufteilung mit Sachverstand ermittelt werden, da diese Auswirkungen auf die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie hat.

Desweiteren ist zu beachten, was ist im Baugesuch baurechtlich genehmigt, was steht im Grundbuch und der Teilungserklärung oder soll eingetragen werden und ist der Aufteilungsplan vollständig und unmissverständlich. Es müssen alle Dokumente zusammenpassen.

Mangelhafte oder unvollständige Teilungspläne können zu Streit unter den Miteigentümern führen und sind problematisch bei Wertermittlungen mit negativen Auswirkungen oder können beim Verkauf zu Wertabschlägen führen.

Ihr Gutachter und freier Architekt Frank Anders berät Sie gerne umfassend und erstellt Ihnen einwandfreie Aufteilungspläne.

> Kontakt 07161 / 811 677 ,  info@bueroanders.de

Letzte Änderung: Montag, 16.01.2023
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