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öbuv SV

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

 

Zeichen für Sachverstand und Qualität

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung mit Sachverstand und Qualität. Die öffentliche Bestellung erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen durch die zuständige öffentlichrechtliche Stelle, wie die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.

Gesetzliche Grundlage bildet die Gewerbeordnung (§ 36 GewO). Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist zeitlich auf 5 Jahre begrenzt und kann durch entsprechenden Nachweis, wiederum zeitlich befristet, verlängert werden. Hiermit ist zu den bereits vorhandenen Qualitätsmerkmalen ein weiteres Merkmal, die Qualitätssicherung, gegeben.

Neben der fachlichen Qualifikation und dem Nachweis der besonderen Sachkunde, sind auch die persönliche Eignung, Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit Beurteilungskriterien. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss einen Eid dahingehend ablegen, dass er die Gutachten unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstellt.

Seit 1997 ist Dipl.-Ing. Frank Anders

von der Industrie- und Handelskammer IHK Region Stuttgart
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger


für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Immobilienbewertung). Die öffentliche Bestellung wurde 2002, 2007, 2012, 2017 und 2022 von der IHK Stuttgart überprüft und jeweils um 5 Jahre verlängert.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich für Sie Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von Immobilien aller Art im Landkreis Göppingen.

  >> Kontakt 07161 / 811 677 ,  info@bueroanders.de

Letzte Änderung: Mittwoch, 31.01.2024
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