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Aufmaß Ihrer Wohnfläche bzw. mietrelevanten Nutzfläche

Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist Voraussetzung für die Ermittlung von Werten insbesondere für die Miete. Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Ebenso ist bei Gewerbeobjekten zu berücksichtigen, dass meist nicht alle Nutzflächen für die Miete relevant sind.

Häufig sind sich Eigentümer und Mieter nicht einig wie die Wohnfläche bzw. die mietrelevante Nutzfläche ermittelt wird, welche Räume dazugehören, welche Räume nicht und wie groß die tatsächliche Wohnfläche bzw. mietrelevante Nutzfläche ist. Es kann oftmals nicht einfach eine Berechnung aus dem Baugesuch entnommen werden, zumal wenn die Grundrisse nicht stimmen oder wenn andere Vorschriften zugrundegelegt wurden.

Bei falschen Berechnungen der Wohnfläche bzw. der Nutzfläche können Risiken bestehen, z.B. Rückabwicklung des Kaufvertrags; Rückforderungen von Mietüberzahlungen oder Nebenkostenüberzahlungen.

Ihr Gutachter und freier Architekt Frank Anders berät Sie gerne umfassend.

Unter Berücksichtigung aktueller Vorschriften und Rechtsprechung wird Ihre Wohnfläche bzw. die mietrelevante Nutzfläche mit einem Laser-Messgerät genau aufgemessen und eine einwandfreie Flächenberechnung nachvollziehbar erstellt.

>> Kontakt 07161 / 811 677 ,  info@bueroanders.de

Letzte Änderung: Mittwoch, 14.04.2021
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