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Beweissicherung

Eine "vorsorgliche Beweissicherung" entsprechend dem erforderlichen Umfang wird auftragsgemäß von Dipl.-Ing. Frank Anders zuverlässig durchgeführt.

Die Beweissicherung dient zur Aufnahme des baulichen Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt mit aussagekräftigen Detailfotografien.

>> Kontakt 07161 / 811 677 ,  info@bueroanders.de

Warum braucht man eine Beweissicherung?

  • Wenn es erforderlich ist, Bauzustände lückenlos festzustellen, ist eine Beweissicherung nötig. Denn oft ist es später nicht mehr möglich, den vergangenen Zustand beweissicher zu beschreiben. Hierzu ist der Sachverstand gefragt.

  • Bei Schadensfällen, z.B. durch Erschütterungen benachbarter Baumaßnahmen, ist hinterher nicht mehr sicher abgrenzbar, welche Vorschäden bestanden haben. Somit können durch Beweissicherungen unberechtigte Schadensersatzforderungen abgewendet werden.

Baujuristisches zur Beweissicherung Download:

         "Nachbarhäuser verlangen Vorsicht!"

         "Bauherr haftet für Gebäuderisse beim Nachbarn"            

Wann ist eine Beweissicherung erforderlich?

  • vor Beginn einer Baumaßnahme (Straßenbauarbeiten, Abbruch oder Unterfangung eines Gebäudes) als vorsorgliche Maßnahme wird der Bauzustand von Nachbargebäuden mit allen bereits vorhandenen Schäden aufgenommen, damit diese Schäden nicht der aktuellen Baumaßnahme unterstellt werden.
  • nach Auszug eines Mieters, um den Zustand festzuhalten, damit schnell wieder weiter vermietet werden kann, sowie bei Wohnungsabnahmen
  • nach Ende einer Baumaßnahme, um Veränderungen festzustellen
  • bei Insolvenz einer Baufirma, um die erbrachte Leistung festzuhalten.

Welche Arten von Beweissicherungen gibt es?

  • Aufnahme aller wesentlichen Bauschäden (mechanische Beschädigungen, Verunreinigungen, Feuchteschäden, Schimmel), optional mit einer Kostenschätzung für die Behebung der Schäden
  • Aufnahme von Bautenzwischenständen

  • Vorsorgliche Aufnahme aller vorhandenen Risse in Wänden und Decken und sonstigen Schäden, die durch anschließende Erschütterungen benachbarter Arbeiten (Straßenbauarbeiten, Abrissarbeiten usw.) hätten verursacht sein können.
    Hierbei können verschiedene Umfänge erforderlich sein:
  1. Aufnahme des gesamten Gebäudes (je Hausnummer) durch Begehung aller Innenräume und örtliche Besichtigung der Fassaden und baulicher Außenanlagen mit Fotodokumentation in aussagekräftiger Form und mit schriftlichem Protokoll.
  2. Aufnahme nur der Fassaden und baulichen Außenanlagen. (Hierbei ist keine besondere Terminvereinbarung mit den Hausbesitzern erforderlich. Allerdings werden gerade die in Innenräumen entstandenen Risse als erstes reklamiert.)
  3. Durchführung einer Beweissicherung wie vor, jedoch Erstellung der Fotodokumentation mit schriftlichem Protokoll erst im Bedarfsfall. (Dies ist zwar eine günstige Variante, die Erstbezahlung erfolgt jedoch ohne Erhalt eines Dokuments.)

Kontakt>> Kontakt 07161 / 811 677 ,  info@bueroanders.de

Typische Schadensbilder
Letzte Änderung: Montag, 16.01.2023
Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Göppingen