Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung mit Sachverstand und Qualität. Die öffentliche Bestellung erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen durch die zuständige öffentlichrechtliche Stelle, wie die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.
Gesetzliche Grundlage bildet die Gewerbeordnung (§ 36 GewO). Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist zeitlich auf 5 Jahre begrenzt und kann durch entsprechenden Nachweis, wiederum zeitlich befristet, verlängert werden. Hiermit ist zu den bereits vorhandenen Qualitätsmerkmalen ein weiteres Merkmal, die Qualitätssicherung, gegeben.
Neben der fachlichen Qualifikation und dem Nachweis der besonderen Sachkunde, sind auch die persönliche Eignung, Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit Beurteilungskriterien. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss einen Eid dahingehend ablegen, dass er die Gutachten unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstellt.
Seit 1997 ist Dipl.-Ing. Frank Anders
von der Industrie- und Handelskammer IHK Region Stuttgart
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Immobilienbewertung).
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich für Sie Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von Immobilien aller Art im Landkreis Göppingen.